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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf der Webseite der Mobilitätsbefragung 2023 in der Landeshauptstadt Mainz!

Die Landeshauptstadt Mainz möchte nach den Erhebungen von 2016 und 2019 eine erneute Mobilitätsbefragung zum Mobilitätsverhalten im Stadtgebiet durchführen, um aktuelle Kenntnisse über das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln. Diese spielen eine zentrale Rolle, um die Verkehrssituation für die Einwohnerinnen und Einwohner durch eine bedarfs- und umweltgerechte Verkehrsplanung zu verbessern. Zur Erfassung aktueller Werte ist es notwendig, zu ermitteln, welche Personengruppen täglich welches Verkehrsmittel aus welchem Grund benutzen.
Wir bitten Sie daher sehr herzlich, uns bei dieser Aufgabe mit Ihrer Teilnahme zu unterstützen. Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto eher können repräsentative Ergebnisse erzielt werden. So lassen sich nicht nur stadtweite, sondern auch stadtteilbezogene Ergebnisse auswerten. Damit wird der Vergleich mit der vorherigen Befragung sowie mit Werten aus übergeordneten Studien (MiD und SrV) für vergleichbare Städte und Kreise möglich.
Sollten Sie die Befragungsunterlagen erhalten haben, freuen wir uns, wenn Sie an der Befragung teilnehmen!

Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen zur Mobilitätsbefragung in der Stadt Mainz, Dokumente zum Downloaden sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner.

Aktueller Projektstand
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Vorbereitung und Versand der Unterlagen
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Befragungszeitraum und Rücksendung
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Auswertung und Analyse der Ergebnisse
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Darstellung der Ergebnisse

HINTERGRUND

Mit der Befragung zum Mobilitätsverhalten möchte die Stadt Mainz sowohl auf gesamtstädtischer Ebene, aber auch auf Ebene der Stadtteile aussagekräftige und statistisch sichere Ergebnisse ermitteln. Die Stadt Mainz verfolgt das Ziel, durch eine bedarfs- und umweltgerechte Verkehrsplanung die Verkehrssituation für ihre Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern. Darüber hinaus sollen aber auch Wünsche, Meinungen und Anforderungen zum Mobilitätsangebot abgefragt werden. Einerseits kann somit die Ist-Situation des Mobilitätsverhaltens in Mainz erfasst werden. Andererseits sollen anhand der Befragungsergebnisse Anforderungen und Rahmenbedingungen abgeleitet werden, welche für eine nachhaltig orientierte zukünftige Mobilität notwendig sind.

Insgesamt werden stadtweit rund 16.400 Unterlagen an zufällig ausgewählte Haushalte verschickt (Zufallsstichprobe). Bei der Erhebung werden die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten. Die Verarbeitung und Auswertung der Daten, die im Rahmen des Bearbeitungsprozesses ermittelt werden, erfolgen ausschließlich anonym (ohne Namen und Adressen). Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich und auch nicht Ziel der Befragung. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier. Für die spätere Auswertung werden die Daten in Kategorien und Gruppen zusammengefasst. Wir möchten daher an dieser Stelle noch einmal auf folgendes hinweisen:

  • Ihre Teilnahme an der Mobilitätsbefragung ist freiwillig und es entstehen weder Kosten noch Nachteile!

Der Fragebogen ist in verschiedene Teile untergliedert:

Teil A: Hier werden Fragen zum Haushalt sowie den darin lebenden Personen gestellt. Darüber hinaus werden im Wegeprotokoll die Wege abgefragt, die an einem gewählten Stichtag zurückgelegt wurden.

Teil B: Hier werden noch einmal allgemeine Fragen zum Mobilitätsverhalten und zur Zufriedenheit hinsichtlich des Verkehrsangebots in Mainz gestellt.

Die angeschriebenen Haushalte haben die Möglichkeit schriftlich, telefonisch oder online an der Befragung teilzunehmen.

FAQ zur Mobilitätsbefragung

Befragungsteilnahme

Kann ich auch an der Befragung teilnehmen, wenn ich keine Befragungsunterlagen erhalten habe?

Leider können Sie nur an der Befragung teilnehmen, wenn Sie bei der Verteilung der Unterlagen zufällig ausgewählt wurden.

Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?

Wenn Sie die Befragungsunterlagen erhalten haben, können Sie auf drei verschiedenen Wegen an der Befragung teilnehmen:
Sie haben die Möglichkeit schriftlich-postalisch teilzunehmen. Hier schicken Sie uns den ausgefüllten Fragebogen im beigefügten Rückumschlag zurück.
Wenn Sie telefonisch teilnehmen möchten, können Sie uns Ihre Telefonnummer sowie Ihren Wunschtermin auf die beigefügte Postkarte notieren und diese an uns zurückschicken.
Sie können aber auch online an der Befragung teilnehmen. Den Link finden Sie auf der vorherigen Seite.

Wie wurde meine Adresse ausgewählt? Warum wurde der Sohn oder die Oma angeschrieben?

Die Adressen wurden nach einem Zufallsprinzip von der Stadt Mainz aus dem Melderegister gezogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle Personen, die Anfang Mai 2023 älter als 18 Jahre waren. Dieses beinhaltet keine Informationen über den jeweiligen Haushaltsvorstand.

Ich war an den vorgegebenen Stichtagen in Urlaub. Soll ich trotzdem an der Befragung teilnehmen?

Auf jeden Fall! Wenn Sie an den vorgegebenen Stichtagen im Urlaub waren, können Sie dies bei der entsprechenden Frage im Personenfragebogen angeben.

An welche Adresse soll ich den Fragebogen zurückschicken?

Bitte verwenden Sie für die Rücksendung der Fragebögen einfach den beigefügten und adressierten Umschlag! Dieser muss nicht frankiert werden. Hinterlassen Sie bitte auf dem Fragebogen nicht Ihre Kontaktdaten!

Wann soll der Fragebogen wieder zurückgesendet werden?

Bitte werfen Sie den beigefügten Freiumschlag mit dem ausgefüllten Fragebogen möglichst bald in den Briefkasten! Spätestens jedoch bis Mitte Juli. Dieses Datum gilt auch für die online-Teilnahme.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Dem Datenschutz wird umfassend Rechnung getragen. Die Befragung ist mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Mainz abgestimmt. Bitte lesen Sie hierzu auch die beigefügte Datenschutzerklärung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Rückfragen zur Teilnahme oder den Befragungsinhalten habe?

Bei Fragen können Sie sich an folgende Mitarbeiter wenden:

Landeshauptstadt Mainz

Herr Mayer-Zawar / Herr Schroeders
Telefon: 06131 / 12-34 19 oder 12-25 75
E-Mail: Mobilitaetsbefragung2023@stadt.mainz.de

büro stadtVerkehr

Herr Lenz
Telefon: 02103/91159-17
E-Mail: lenz@buero-stadtverkehr.de

Frau Kirschbaum
Tel.: 02103 91159-24
E-Mail: kirschbaum@buero-stadtverkehr.de

Inhaltliche Fragen

Wer gehört zu einem Haushalt? Wer soll die Fragebögen ausfüllen?

Zu einem Haushalt gehören alle Personen, die dort gemeinsam leben, auch Wohn- und Lebensgemeinschaften.
Alle im Haushalt lebenden Personen werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Für Kinder unter 10 Jahren soll der Fragebogen stellvertretend von einem Erwachsenen ausgefüllt werden.

Welcher Tag ist mein Stichtag?

Bitte füllen Sie den Fragebogen für nur einen der nachfolgenden Tage aus: 13.06., 15.06., 20.06., 22.06., 27.06 oder 29.06.2023. Welchen dieser Tage Sie auswählen, bleibt Ihnen überlassen.

An meinem Stichtag wurde kein Weg unternommen. Soll ich trotzdem an der Erhebung teilnehmen?

Ja. Selbst wenn Sie am Stichtag keine Wege zurücklegen, ist das eine wichtige Information. Für Ihre Person kreuzen Sie bei „Haben Sie am Stichtag Wege unternommen?“ bitte „nein“ an und nennen Sie in der darauffolgenden Frage den Grund dafür. Lassen Sie den Wegefragebogen im Innenteil unausgefüllt!

Reicht es, nur meine privaten Wege aufzuschreiben oder muss ich auch dienstliche Wege auflisten?

Bitte schreiben Sie alle Wege des Stichtages auf! Hierbei ist es egal, ob es sich um dienstliche oder private Wege handelt, ausgenommen Fahrten von Bus- und Taxifahrer:innen, mobiler Pflegedienst, Kurier etc.

Ich gehe nur von zu Hause zum Einkaufen. Das ist nicht einmal 1 km. Muss ich den Fragebogen trotzdem ausfüllen?

Ja. Füllen Sie den Fragebogen bitte aus! Wege sollen Sie immer dann angeben, wenn Sie ein Gebäude verlassen, egal wie kurz die Strecken sind. Wenn Sie jedoch innerhalb eines Betriebsgeländes von einem Gebäude zum nächsten gehen, bzw. nur auf Ihrem privaten Grundstück unterwegs sind, müssen Sie dies nicht aufführen.

Ich benutzte auf einem Weg mehrere Verkehrsmittel. Was soll ich eintragen?

Wenn Sie z. B. auf Ihrem Arbeitsweg mit dem Auto zum Startbahnhof fahren, anschließend mit dem Zug zum Zielbahnhof fahren und von dort zu Fuß zum Arbeitsort gehen, kreuzen Sie bitte bei diesem Arbeitsweg alle genutzten Verkehrsmittel an. Es handelt sich hierbei um einen Weg mit einem Wegezweck, bei dem Sie mehrere Verkehrsmittel nutzen (Hinweise dazu auch im Fragebogen, Seite 1).

Auf dem Fragebogen können sehr viele Wege detailliert ausgefüllt werden. Was soll ich machen, wenn ich gar nicht so viele Wege mache?

Bitte geben Sie nur so viele Wege an, wie Sie am Stichtag tatsächlich zurückgelegt haben.Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um einen Weg, bei dem Sie mehrere Verkehrsmittel nutzen. Sie müssen im Wegeprotokoll nicht die einzelnen Etappen der jeweils genutzten Verkehrsmittel notieren.

Ich bin joggen, spazieren bzw. mit meinen Hund Gassi gegangen. Wie soll dieser Weg eingetragen werden?

Solch einen Rundweg ohne konkretes Ziel tragen Sie bitte folgendermaßen ein:
1. Weg: Start: Heimatort; Ziel: Stadtteil, durch den Sie den Weg zurücklegen; Wegezweck: Freizeit
2. Weg: Start: Stadtteil, durch den Sie den Weg zurücklegen; Ziel: Heimatort; Wegezweck: nach Hause

Was machen wir, wenn die beigefügten Fragebögen nicht ausreichend sind?

Falls in einem Haushalt die Eingabefelder wegen einer höheren Personenzahl nicht ausreichen, bitten wir diejenigen, für die keine Eingabefelder verbleiben, die Angaben auf einem zusätzlichen Blatt Papier zu machen. Alternativ können Sie die Fragen gern online ausfüllen. Dort stehen Ihnen mehr Eingabefelder zur Verfügung.

Kontakt

Hr. Mayer-Zawar

Landeshauptstadt Mainz

Hr. Schroeders

Landeshauptstadt Mainz

Hr. Lenz

büro stadtVerkehr

Fr. Kirschbaum

büro stadtVerkehr

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